Kurz-Info COVID-19: Freistellungsanspruch für Schwangere bis Jahresende verlängert
Oktober 2021
Im Lichte des aktuellen Corona-Infektionsgeschehens soll der Anspruch auf Sonderfreistellung für alle Schwangeren in körpernahen Berufen rückwirkend ab Oktober 2021 bis Jahresende verlängert werden. Durch diese Maßnahme...